1. Anwendungsbereich
1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Spätestens die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkennung dieser Bedingungen.
2.Vertragsschluss, Schriftformvereinbarung
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zur Auftragsvergabe durch den Kunden. Ein Vertrag kommt nicht vor unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Alle Vereinbarungen bei Vertragsschluss bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn zuvor diese Formvereinbarung schriftlich aufgehoben wurde.
3.Liefertermine, höhere Gewalt
3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungstermine gelten ab Werk und sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Schätzungen und nicht verbindlich.
3.2 Unterbleibt unsere richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung aus einem von uns nicht zu vertretenden Grunde, wofür wir im Einzelfall darlegungs- und beweispflichtig sind, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3 Sofern wir verbindliche Liefer- oder Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Ist die Lieferung oder Leistung auch innerhalb einer neuen Liefer- bzw. Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fälle der Nichtverfügbarkeit der Lieferung bzw. Leistung gelten sämtliche Ereignisse höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen oder der Erlass hoheitlicher Maßnahmen, sowie insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
3.4 Entsteht dem Käufer durch eine von uns verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen höchstens in Höhe von 5% des Bruttowertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Lieferverzögerung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen ist oder durch die von uns zu vertretende Lieferverzögerung Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden.
4.Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk.
4.2 Wir veranlassen die Versendung an den Käufer in dessen Namen und auf dessen Kosten und Gefahr. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Einzelabsprachen die Kosten des Transportes tragen und/oder diesen versichern.
4.3 Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die bei dem Käufer liegen, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Ab Übergang der Leistungs- und Preisgefahr haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenkosten, wie z.B. Aufwendungen für Verpackung, Versand, Transport etc. gehen zu Lasten des Käufers.
5.2. Für Lieferungen ins Ausland fallen bis zu einem Nettoauftragswert von 10.000,00 EUR zusätzlich zu den Verpackungs- und Versandkosten Bearbeitungskosten von 80,00 EUR je Lieferung an.
5.3 Für die Zahlung der aufgrund des Erwerbs der Lieferung oder Leistung anfallenden Steuern ist allein der Kunde verantwortlich.
5.4 Die Berichtigung von Schreibfehlern und erkennbaren Kalkulationsirrtümern bleibt vorbehalten.
5.5 Rechnungen über Dienstleistungen sind sofort, übrige Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Werden hiervon abweichend ausnahmsweise längere Zahlungsziele gewährt, so gelten diese nur für die betreffende Transaktion und können jederzeit von uns widerrufen werden.
5.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.Eigentumsvorbehalt und Vorbehalt sonstiger Rechte
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Ware bleibt daneben bis zur Bezahlung aller unserer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Unser Vorbehaltseigentum erfasst schließlich auch unsere zukünftig gegen den Käufer entstehenden Forderungen.
6.2 Solange unser Eigentumsrecht gilt, sind die gelieferten Waren vom Käufer gegen Verlust, Wertminderung, Feuer, Diebstahl, Transportgefahr und Wasserschäden zu versichern.
6.3 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware und die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften an der Vorbehaltsware sind ausgeschlossen.
6.4 Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag oder mit sonstigen wesentlichen Vertragspflichten uns gegenüber in Verzug, so sind wir zur sofortigen Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, uns freien Zugang zur Vorbehaltsware zu gewähren und alles zu tun, um die Ausübung des Rücknahmerechts sicherzustellen.
6.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Bruttorechnungsbetrag) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache,
6.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Bruttorechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung, Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6.7 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.8 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung behalten wir uns alle geistigen Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an unseren Lieferungen und Leistungen ausdrücklich vor. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unserer Lieferungen und Leistungen erforderlich ist.
7.Gewährleistung, Verjährung, Haftung
7.1 Für die Verwendbarkeit unserer Lieferungen und Leistungen für Zwecke über den üblichen oder gesondert vereinbarten Vertragszweck hinaus übernehmen wir keine Gewährleistungen oder Garantien.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Eignung unserer Lieferungen und Leistungen für seine Zwecke zu prüfen, soweit ein bestimmter Vertragszweck nicht gesondert mit uns vereinbart wurde. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, durch geeignete Maßnahmen, wie Back-up-Verfahren und Abschaltmechanismen, mögliche Schäden im Falle einer Fehlfunktion unserer Lieferungen und Leistungen zu mindern.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Fehlerfreiheit zu überprüfen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen, nach Erkennbarkeit zu rügen. Alle Mängelrügen bedürfen der Schriftform und der Spezifikation des Mangels. Ungenügende oder verspätete Mängelrügen haben den Ausschluss aller Ansprüche wegen des betreffenden Mangels zur Folge.
7.3 Bei berechtigter Mängelrüge wird die fehlerhafte Lieferung von uns nach unserer Wahl und auf unsere Kosten nachgebessert oder durch Lieferung eines mangelfreien Vertragsgegenstands ersetzt bzw. wird die beanstandete Leistung mangelfrei erneut erbracht (Nacherfüllung). Wird Nacherfüllung in Form der Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch von Erzeugnissen oder Teilen hiervon gewählt, sind wir berechtigt, neue oder wieder instand gesetzte Erzeugnisse bzw. Teile hiervon für die Reparatur bzw. den Austausch zu nutzen, die neuen Erzeugnissen bzw. neuen Teilen hiervon in Qualität und Leistung entsprechen. Schlagen die Nachbesserungsversuche oder die Ersatzlieferung fehl oder führen sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu keinem Erfolg, hat der Käufer wahlweise ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag über die betroffene Lieferung oder auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Uns steht das Recht auf eine angemessene Anzahl – mindestens jedoch drei – Ersatzlieferungen/ Nachbesserungen zu.
7.4 Unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels können Gewährleistungsrechte nur innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung bzw. Leistungserbringung geltend gemacht werden.
7.5 Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden zu, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit stehen Schadenersatzansprüche dem Kunden dem Grunde nach nur zu, wenn sie auf einem erheblichen Mangel der Lieferung bzw. der Leistung beruhen oder wesentliche Rechtsgüter des Kunden, z. B. Leben, Körper oder Gesundheit, oder für Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. „Wesentliche Vertragspflichten“ im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf. Falls unsere Haftung auf grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte) oder auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist jedweder Anspruch der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung bzw. der Leistung für uns vorhersehbaren Schäden des Kunden beschränkt. Im Falle des Satzes 4 ist jedwede Schadenersatzhaftung im Zusammenhang mit Mängeln der Lieferung bzw. der Leistung beschränkt auf maximal EUR 50.000,- oder die Höhe des Nettopreises der mangelhaften Teile bzw. des mangelhaften Leistungsteils, je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der höhere ist. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, einschließlich
Verschuldens bei Vertragsschluss, sowie für unsere Haftung nach §§ 823 ff. BGB, einschließlich der dort geregelten Produzentenhaftung. Für die Vorhersehbarkeit des Schadens maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Beginn des schadenbegründenden Ereignisses. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz kann der Kunde uneingeschränkt geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
8.Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle uns bzw. unsere Lieferungen und Leistungen betreffenden kaufmännischen und technischen Informationen – auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen – streng vertraulich zu behandeln und insbesondere unseren Wettbewerbern nicht zugänglich zu machen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als geheim bezeichnet sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zur Zeit der Überlassung veröffentlicht oder dem Kunden bereits bekannt waren, nach Überlassung an den Kunden veröffentlicht wurden, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hätte, oder dem Kunden von dritter Seite rechtmäßig zur freien Verfügung überlassen werden. Der Kunde steht dafür ein, dass auch seine Angestellten, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen diese Geheimhaltungsverpflichtung vollumfänglich beachten.
9.Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
9.1 Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
9.2 Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und die ihnen zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.3 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
10.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind die Gerichte in München. Wir behalten uns jedoch vor, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
10.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
11.Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. In keinem Fall wird die Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.